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EnergieReihe Industriestrompreis, Teil 6 von 9

Dritt­mengen­abgrenzung beim Industrie­strom­preis

Stand Veröffentlicht

Der Industriestrompreis entlastet nur den Strom, den ein Betrieb selbst verbraucht. Was die Drittmengenabgrenzung herausrechnet, wo gemessen werden muss und wie die Mengen so belegt werden, dass Antrag und Prüfungsvermerk halten.

September 2026: Beim Rundgang über das Gelände der Schmiede fällt dem Elektromeister auf, dass in der Nachbarhalle ein Logistiker Teile verpackt und seinen Strom an die Schmiede bezahlt. Einen eigenen geeichten Zähler hat er nicht, seinen Verbrauch muss die Schmiede trotzdem herausrechnen.

Welcher Strom zählt für den Industrie­strom­preis?

Gefördert wird nur der eigene Verbrauch. Er ist oft kleiner als die Summe auf den Zählern. Gezählt wird je AbnahmestelleAlle zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, mit eigenen Zählern an allen Netzanschlüssen und eigenen Erzeugungsanlagen. Branche und Verbrauch werden je Abnahmestelle bestimmt., also für alle zusammenhängenden Anlagen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, gleich ob der Strom aus dem Netz kommt oder aus einer eigenen Anlage. Ein Werk mit zwei Netzanschlüssen ist in der Regel eine Abnahmestelle, zwei Werke an verschiedenen Orten sind zwei.

Was wird herausgerechnet?

Vor allem zwei Mengen fallen weg. Das sind Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, und Strom, den Dritte für ihren eigenen Verbrauch beim Unternehmen kaufen. Bei der Schmiede ist das der Logistiker, der seinen Strom an die Autoschmiede bezahlt, und ein externer Caterer, der die Kantine betreibt. Eine Wartungsfirma, die für ein paar Tage Werkzeuge anschließt, kauft dagegen keinen Strom. Ob Strom, der in Miete oder Pauschale steckt, als Kauf gilt, sagt das Merkblatt nicht ausdrücklich; vorsichtig ist, ihn wie einen Kauf herauszurechnen.

Abb. 1: Was von den Zählern übrig bleibt, Schmiede 2026 (eigene Darstellung nach dem BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Stand 04.08.2026; Werte angenommen)

Im Grundsatz stellt das Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung.) darauf ab, ob ein Dritter den Strom kauft. Unternehmen dürfen stattdessen das BetreiberkonzeptAbgrenzungsregel des Energiefinanzierungsgesetzes, die auch die Besondere Ausgleichsregelung nutzt: Dritter ist, wer ein Gerät selbst betreibt. Beim Industriestrompreis wahlweise statt der Kaufregel, wenn im Antrag vermerkt. der Besondere AusgleichsregelungBegrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen nach dem Energiefinanzierungsgesetz, beantragt beim BAFA bis 30. Juni für das folgende Jahr. Lässt sich mit dem Industriestrompreis verbinden. verwenden, bei dem zählt, wer ein Gerät tatsächlich betreibt; diese Wahl wird im Antrag vermerkt und gilt dann mit den dortigen Regeln. Wer die Besondere Ausgleichs­regelung schon nutzt, kann so mit einer Abgrenzung für beide arbeiten.

Was kostet ein vergessener Dritter? Verbraucht der Logistiker 0,5 Gigawattstunden, sinkt der Zuschuss der Schmiede um rund 9.360 Euro. Fehlt er im Antrag, kann das BAFA zu viel Gezahltes zurückfordern, und unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug strafbar sein.

Wo wird gemessen?

Jeder Netzanschluss braucht einen Zähler. Dasselbe gilt für jede eigene Erzeugungsanlage, bei der Schmiede also auch für die kleine Photovoltaikanlage auf dem Hallendach. Für den Antrag gehört ohnehin ein aktueller Lageplan dazu, in dem die Grenzen der Abnahmestelle und alle Zähler eingezeichnet sind.

Wie belegt das Unternehmen die Mengen?

Netzstrom mit den Rechnungen des Lieferanten, selbst erzeugten und weitergegebenen Strom mit Zählern, die dem Mess- und Eichrecht entsprechen, also vor allem mit gültiger Eichung; ab 10 Gigawattstunden ersetzt der PrüfungsvermerkSchriftliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über geprüfte Angaben. Beim Industriestrompreis ab 10 Gigawattstunden je Antrag nötig: Er bestätigt mit hinreichender Sicherheit Branche, Stromverbrauch und Abgrenzung zur Strompreiskompensation. die Einreichung der Rechnungen. Wo ein solcher Zähler fehlt, etwa beim Logistiker, ist eine Schätzung erlaubt. Sie muss für Außenstehende nachvollziehbar sein, so vorsichtig, dass der eigene Verbrauch nicht höher ausfällt, als eine Messung ergeben hätte, und schließt nur eine Lücke, statt den Zähler zu ersetzen. Fehlt an einem Netzanschluss jeder Zähler, kann die Abnahmestelle selbst in Frage stehen.

Welche Rolle spielt die Prüfung?

Ab 10 Gigawattstunden wird sie Pflicht. Dann gehört diese Abgrenzung zu dem, was der Prüfungsvermerk bestätigt, zusammen mit Branche, Stromverbrauch und dem Verhältnis zur StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht.; bei der Autoschmiede betrifft das die Schmiede. Wer das Messkonzept früh mit dem Wirt­schafts­prüfer durchgeht, sieht Lücken, solange sie sich noch schließen lassen. Schreiben und umsetzen muss das Konzept das Unternehmen; der Wirt­schafts­prüfer zeigt Lücken auf und gibt allgemeine Hinweise, damit er später keine eigene Arbeit prüft.

Wie bereitet man die Messung vor?

Am Anfang steht ein Rundgang. Die Schmiede geht das Gelände mit ihrem Elektromeister ab, trägt jeden Netzanschluss und jede Erzeugungsanlage mit Zähler in den Lageplan ein, notiert jeden Dritten mit Vertragsgrundlage, prüft die Eichfristen und rüstet fehlende Zähler noch 2026 nach. Der Logistiker bekommt seinen Zähler im Oktober; wie die Monate davor zu schätzen sind, zeigt Teil 7.

FAQ

Was ist Dritt­mengen­abgrenzung beim Industrie­strom­preis?
Das Herausrechnen von Strom, den Dritte auf dem Gelände für ihren eigenen Verbrauch beim Unternehmen kaufen, damit nur der eigene Verbrauch gefördert wird.
Muss Einspeisung herausgerechnet werden?
Ja. Strom, der ins öffentliche Netz geht, zählt nicht zum eigenen Verbrauch.
Gilt das Betreiberkonzept der Besonderen Ausgleichs­regelung?
Wahlweise. Im Grundsatz zählt der Stromkauf durch den Dritten; das Betreiberkonzept darf stattdessen verwendet werden, wenn das im Antrag vermerkt ist.
Was kostet ein vergessener Dritter?
Je Gigawattstunde, die ein Dritter verbraucht und die nicht herausgerechnet wird, rund 18.720 Euro zu viel Zuschuss, die das BAFA zurückfordern kann.

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Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört ein Prüfungsvermerk zum Antrag. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Antrag ihn braucht und was dafür geprüft wird.

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