Zum Inhalt springen

EnergieReihe Industriestrompreis, Teil 8 von 9

Industrie­strom­preis Prüfungs­vermerk ab 10 GWh

Stand Veröffentlicht

Ab 10 Gigawattstunden verlangt der Antrag auf den Industriestrompreis einen Prüfungsvermerk. Was der Wirtschaftsprüfer bestätigt, wie die Prüfung aus Sicht des Unternehmens abläuft und welche Belege dafür schon im laufenden Jahr entstehen müssen.

Februar 2027: Die Zählerstände zum Jahreswechsel liegen vor, die Schätzung für den Logistiker ist dokumentiert. Jetzt beginnt bei der Schmiede die Prüfung, die Gießerei braucht keine.

Wann braucht der Antrag einen Prüfungs­vermerk?

Die Schwelle liegt bei 10 Gigawattstunden. Sie gilt für den beantragten Verbrauch je Antrag, und weil jede Gesellschaft ihren eigenen Antrag stellt, braucht die Schmiede mit 12 Gigawattstunden einen Vermerk, die Gießerei mit 8 Gigawattstunden nicht. Dort genügen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wenige Unterlagen wie die Stromrechnung, wenn der Strom nur aus dem Netz kommt und vollständig selbst verbraucht wird.

Den Vermerk erteilt ein Wirtschaftsprüfer. Der Vermerk kann mit dem Antrag bis zum 31.03.2027 kommen oder nach Angaben des BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung. bis zum 31.05.2027 nachgereicht werden; für Anträge, die erst bis zum 15.07.2027 eingehen, nennt das BAFA keinen eigenen Termin. Jedes weitere Jahr ab 10 Gigawattstunden braucht einen neuen Vermerk.

Abb. 1: Wer einen Prüfungsvermerk braucht (eigene Darstellung nach der Richtlinie, Nr. 6.3.1, und dem BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Stand 04.08.2026; Beispiel erfunden)

Was bestätigt der Wirt­schafts­prüfer?

Nicht den Zuschuss, sondern die Zahlen dahinter, und zwar drei Angaben: die Branche des Standorts samt Betriebszweck, den Stromverbrauch, der zählt, und die Abgrenzung zur StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht.. Bestätigt werden sie mit Hinreichende SicherheitPrüfungsgrad, bei dem der Wirtschaftsprüfer das Risiko eines falschen Urteils auf ein vertretbar niedriges Maß senkt und positiv bestätigt, dass die Angaben keine wesentlichen Fehler enthalten. Höher als begrenzte Sicherheit.. Jede Gigawattstunde ohne Messung oder zulässige Schätzung fehlt am Ende; für 2026 sind das je Gigawattstunde rund 18.720 Euro.

Wie läuft die Prüfung ab?

Ähnlich wie bei der Besondere AusgleichsregelungBegrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen nach dem Energiefinanzierungsgesetz, beantragt beim BAFA bis 30. Juni für das folgende Jahr. Lässt sich mit dem Industriestrompreis verbinden.. Ein eigener Prüfungshinweis für den Industrie­strom­preis war uns bis Oktober 2026 nicht bekannt. Zur Orientierung dient der Prüfungshinweis des Instituts der Wirt­schafts­prüfer zur verwandten Prüfung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)Regelt die Umlagen auf den Netzstrom, also KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage, ihre Begrenzung in der Besonderen Ausgleichsregelung, das Messen und Schätzen von Strommengen und die Testate dazu.. Danach dürfte es so laufen:

  • Überblick

    Zuerst will der Wirt­schafts­prüfer verstehen, wie der Strom am Standort fließt, in der Schmiede etwa zu Erwärmung, Pressen und Wärmebehandlung; hilfreich sind ein Stromflussdiagramm, die Liste der eigenen Erzeugungsanlagen und der Lageplan.

  • Abläufe

    Er fragt, wer Zähler abliest, Werte prüft, Dritte abgrenzt und Fehler korrigiert, und sieht an Stichproben nach, ob es so gelaufen ist.

  • Zahlen

    Er gleicht Zählerstände mit Protokollen und Rechnungen ab, prüft die Eichung und jede Schätzung gegen Methode und Obergrenze und liest Miet- und Lieferverträge, um Strom an Dritte zu finden; ein Rundgang vor Ort ist möglich.

  • Abschluss

    Die Geschäftsführung bestätigt schriftlich, alle Unterlagen und Auskünfte vollständig gegeben zu haben, dann folgt der Vermerk.

Reicht das Testat zur Jahresmeldung nach dem EnFG?

Es kann eine Grundlage sein, ersetzt den Vermerk aber nicht automatisch. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Testat, das viele Unternehmen mit Besonderer Ausgleichs­regelung für ihre Jahresmeldung an den Übertragungs­netz­betreiber ohnehin brauchen, auch hier genutzt werden kann; Richtlinie und Merkblatt sagen dazu nichts. Unterschiede bleiben: Dort zählt, wer ein Gerät betreibt, hier grundsätzlich, wer Strom kauft, und Branche sowie Abgrenzung zur Strom­preis­kompensation kommen hinzu.

Wann sollte der Wirt­schafts­prüfer eingebunden werden?

Früh, solange sich Lücken noch schließen lassen. Er benennt Schwachstellen und sagt allgemein, wie sie sich beheben lassen. Das Messkonzept schreibt das Unternehmen selbst, denn prüfen kann er nur fremde Arbeit. Die Schmiede hat ihn im September eingebunden, als der Logistiker auffiel, und konnte den Zähler im Oktober setzen.

Welche Belege sollte das Unternehmen im laufenden Jahr sammeln?

Ein kleines Paket genügt zum Start. Hilfreich sind diese Unterlagen:

  • Lageplan mit Grenzen der AbnahmestelleAlle zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, mit eigenen Zählern an allen Netzanschlüssen und eigenen Erzeugungsanlagen. Branche und Verbrauch werden je Abnahmestelle bestimmt. und allen Zählern
  • Zählerliste mit Eichfristen und monatlichen Zählerständen mit Datum
  • Liste der Dritten auf dem Gelände mit Verträgen
  • Rechnungen des Lieferanten und dokumentierte Schätzungen

Wer heute selbst eine Stichprobe aus diesen Belegen nachrechnet, sieht früh, wo Rückfragen kommen werden. Wie der Vermerk in den Antrag kommt, zeigt Teil 9.

FAQ

Ab wann braucht der Antrag einen Prüfungs­vermerk?
Ab einem beantragten Verbrauch von 10 Gigawattstunden je Antrag; im Konzern gilt das für jede Gesellschaft einzeln.
Was bestätigt der Prüfungs­vermerk?
Branche und Betriebszweck des Standorts, den anrechenbaren Stromverbrauch und die Abgrenzung zur Strom­preis­kompensation, mit hinreichender Sicherheit.
Bis wann muss der Prüfungs­vermerk vorliegen?
Mit dem Antrag bis zum 31.03.2027 oder nach Angaben des BAFA nachgereicht bis zum 31.05.2027; für Anträge bis zum 15.07.2027 nennt das BAFA keinen eigenen Termin.
Reicht das Testat zur Jahresmeldung nach dem EnFG?
Nicht automatisch. Es kann eine Grundlage sein; Branche und Abgrenzung zur Strom­preis­kompensation kommen hinzu.
Darf der Wirt­schafts­prüfer beim Messkonzept helfen?
Er darf es nicht entwerfen, kann aber Lücken benennen und allgemeine Hinweise geben, die das Unternehmen selbst umsetzt.

Erstgespräch, 25 Minuten

Prüfungs­vermerk für den Industrie­strom­preis

Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört ein Prüfungsvermerk zum Antrag. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Antrag ihn braucht und was dafür geprüft wird.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren

Ohne Kosten, unverbindlich, per Microsoft Teams.

Nächste freie Termine

  • Freie Zeiten werden geladen
Termin sichern
Lieber per E-Mail oder Telefon?

+49 211 7407 7093hello@justreporting.eu

Antwort auf jede E-Mail innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Ist es dringend, schreiben Sie es dazu: Dann melden wir uns schnellstmöglich.