Kontakt
Kontakt – direkt zum Wirtschaftsprüfer
Ein Erstgespräch dauert 25 Minuten, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Anrufen und schreiben führen zum selben Ergebnis, nur über einen anderen Weg.
Oder direkt Erstgespräch buchen
- Verschwiegenheit ab dem ersten Satz – § 43 Abs. 1 WPO, § 203 StGB
- Erstgespräch 25 Minuten, kostenfrei, per Microsoft Teams
- Sitz Monheim am Rhein, zu Hause im Raum Düsseldorf und Köln, tätig bundesweit
Mitgliedschaften · Lehraufträge · Fachveröffentlichungen
Drei Wege, einer davon ist Ihrer
Die Wahl des Wegs ändert nichts an der Antwort, nur an Ihrem Aufwand. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Preiseinschätzung für den vereinbarten Umfang.
Erstgespräch buchen
Freie Zeiten stehen im Kalender. Kein Abstimmen per E-Mail.
- Dauer
- 25 Minuten
- Kosten
- kostenfrei, unverbindlich
- Weg
- Microsoft Teams
E-Mail schreiben
Passt, wenn Sie einen Bescheid oder Fragebogen zeigen wollen.
- Adresse
- hello@justreporting.eu
- Postfach
- Proton Mail, Server in der Schweiz
- Anhänge
- Ausschnitt genügt, geschwärzt wo nötig
Anrufen
Der kürzeste Weg, wenn eine Frage in zwei Minuten geklärt ist.
- Nummer
- +49 211 7407 7093
- Sprache
- Deutsch und Englisch
- Gesprächspartner
- der Berufsträger selbst
Sitz der Gesellschaft
justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland
Termine finden in der Regel per Videokonferenz statt, vor Ort dort, wo die Prüfung es verlangt.
Termin direkt hier buchen
Freie Zeiten für das kostenfreie Erstgespräch, 25 Minuten über Microsoft Teams.
Buchungskalender laden
Der Kalender läuft auf unserem eigenen Server in Deutschland. Beim Laden erhält er Ihre IP-Adresse und legt Daten in Ihrem Browser ab. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts angefordert.
- Betrieben von
- justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland
Ihre Zustimmung gilt auf allen Seiten und lässt sich jederzeit im Fußbereich widerrufen. Einzelheiten: Datenschutzerklärung
Ablauf
Von der ersten Nachricht zum Auftrag
Was nach Ihrer Anfrage passiert – und an welchen zwei Stellen es rechtlich hakt.
- 01
Erstgespräch
25 MinutenSie schildern den Anlass, wir ordnen ihn ein und sagen, welches Papier tatsächlich gebraucht wird.
Mehr dazu
Die Verschwiegenheit gilt ab dem ersten Satz und hängt nicht am Auftrag: § 43 Abs. 1 WPO verpflichtet den Wirtschaftsprüfer, seinen Beruf verschwiegen auszuüben, und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt die Offenbarung eines anvertrauten Geheimnisses unter Strafe. Das gilt auch dann, wenn aus dem Gespräch kein Auftrag wird.
- 02
Einordnung
im GesprächWir benennen Rechtsgrundlage, Adressat und Sicherheitsgrad – oder sagen, dass keine Bescheinigung nötig ist.
Mehr dazu
Häufig ergibt die Einordnung, dass ein anderes Verfahren passt oder eine andere Stelle zuständig ist – etwa ein Umweltgutachter statt eines Wirtschaftsprüfers. Auch das sagen wir im Gespräch; dafür brauchen Sie kein Angebot.
- 03
Unabhängigkeit
vor dem AngebotBevor ein Angebot herausgeht, prüfen wir, ob wir den Auftrag überhaupt annehmen dürfen.
Mehr dazu
Wer an der Aufstellung mitgewirkt hat, darf nicht prüfen (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB). Nach § 319 Abs. 4 HGB schlägt der Ausschlussgrund auf die Gesellschaft durch, und § 49 WPO verpflichtet zur Versagung der Tätigkeit, sobald die Besorgnis der Befangenheit besteht – auch bei freiwilligen Aufträgen. Deshalb steht diese Prüfung vor dem Angebot und nicht danach.
- 04
Identifizierung
vor AuftragsbeginnWird eine Geschäftsbeziehung begründet, identifizieren wir Sie nach dem Geldwäschegesetz.
Mehr dazu
Wirtschaftsprüfer sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete des Geldwäschegesetzes. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 10 Abs. 1 GwG – Identifizierung des Vertragspartners, Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten, Angaben zum Zweck der Geschäftsbeziehung – sind nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GwG bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu erfüllen.
- 05
Auftragsbestätigung
dann beginnt die ArbeitSchriftlich, mit Gegenstand, Umfang, Zeitplan und Grundlage der Vergütung. Erst danach fangen wir an.
Mehr dazu
Die Vergütungsgrundlage steht in der Auftragsbestätigung und nicht auf dieser Seite: Ein Honorar hängt an Umfang und Zustand der Unterlagen, und beides ist vor der ersten Durchsicht nicht seriös zu beziffern.
Oder schreiben Sie uns
Pflicht sind Name, E-Mail und Nachricht. Das Unternehmen hilft uns beim Einordnen.
Fragen vor dem ersten Gespräch
Acht Fragen, die vor dem Erstkontakt regelmäßig kommen. Jede Antwort steht für sich.
Was kostet ein Erstgespräch?
Nichts. Das Erstgespräch dauert 25 Minuten, ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Honorar entsteht erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, in der Gegenstand, Umfang und Vergütungsgrundlage stehen.
Ist das Gespräch vertraulich, bevor ich Mandant bin?
Ja. Die Verschwiegenheit ist nach § 43 Abs. 1 WPO eine Berufspflicht und hängt nicht am Zustandekommen eines Auftrags. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt die Offenbarung eines anvertrauten Geheimnisses durch einen Wirtschaftsprüfer unter Strafe.
Wie erreiche ich Sie ohne Terminbuchung?
Per E-Mail an hello@justreporting.eu oder telefonisch unter +49 211 7407 7093. Beide Wege führen zum Berufsträger; die Terminbuchung ist nur der bequemere Weg zu einem festen Zeitfenster.
Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?
Für die Einordnung genügen der Anlass und die Zahlen der Größenklasse: Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Zahl der Arbeitnehmer. Bescheide, Antragsformulare und Lieferantenfragebögen helfen zusätzlich, weil sie den geforderten Sicherheitsgrad meist wörtlich benennen.
Kann ich Unterlagen einfach per E-Mail schicken?
Für die erste Einordnung reicht ein Ausschnitt, geschwärzt wo nötig. Den Weg für vollständige Mandantenunterlagen legen wir im Erstgespräch fest – unverschlüsselte E-Mail ist dafür nicht der richtige.
Warum fragen Sie nach einem Ausweis, bevor der Auftrag beginnt?
Weil Wirtschaftsprüfer nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind. Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GwG sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten bei Begründung einer Geschäftsbeziehung zu erfüllen; dazu gehört die Identifizierung des Vertragspartners nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG.
Können Sie jeden Auftrag annehmen?
Nein. Wer an der Aufstellung mitgewirkt hat, darf nicht prüfen (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB); nach § 319 Abs. 4 HGB gilt das für die ganze Gesellschaft, und § 49 WPO verpflichtet zur Versagung, sobald die Besorgnis der Befangenheit besteht. Das klären wir vor dem Angebot.
Wo hat die Gesellschaft ihren Sitz?
Die justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sitzt in der Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 108002. Termine finden in der Regel per Videokonferenz statt, vor Ort dort, wo die Prüfung es verlangt.
Bevor Sie schreiben
Zwei Seiten, die eine Anfrage oft schon vorab beantworten.
- Über uns
Wer am anderen Ende sitzt, woran er berufsrechtlich gebunden ist und was er veröffentlicht hat.
- Nachhaltigkeit
VSME, CSRD und EU-Taxonomie im Überblick, mit dem jeweiligen Anlass davor.