justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfung für Nachhaltigkeit und Finanzen
Wir prüfen Jahresabschlüsse, testieren Nachhaltigkeitsberichte und erteilen die Prüfungsvermerke, ohne die ein Antrag auf Entlastung bei den Stromkosten unvollständig bleibt. Beide Säulen im selben Haus, jede mit ihrer eigenen Rolle.
Oder direkt Erstgespräch buchen
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
- Abschlussprüfung nach ISA [DE], Nachhaltigkeitsprüfung nach ISAE 3000 (Revised), sonstige Aufträge nach ISRS 4400 (Revised)
- Prüfungsvermerke für Industriestrompreis, Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG und Strompreiskompensation
Mitgliedschaften · Lehraufträge · Fachveröffentlichungen
Leistungen
Wo können wir Sie unterstützen?
Zwei Säulen, ein Haus. Wählen Sie den Bereich, in dem Ihre Frage liegt.
Nachhaltigkeit
CSRD-Prüfung
Begrenzte und hinreichende Prüfungssicherheit für Ihren Gesamtbericht oder einzelne Teilbereiche
CSRD-Beratung
ESRS-Implementierung und Wesentlichkeitsanalyse bis zum prüfungsfertigen Bericht
VSME für KMU
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen
EU-Taxonomie
Taxonomie-Konformitätsbewertung, DNSH-Analysen und Berichtsprüfung
Energieprüfungen
Besondere Ausgleichsregelung, Strompreiskompensation und Industriestrompreis u.a.
ZF Grünstromprüfung
Übersicht für Lieferanten zur Grünstrom-Verifizierung: Prüfungsablauf, Anforderungen und Kontakt
IT-Beratung
ESG-Software-Auswahl, CSRD-Datenmanagement und Nachhaltigkeitssoftware
Interim Management
Interims-Nachhaltigkeitsmanager: CSRD-Implementierung und Aufbau der Nachhaltigkeitsfunktion
Schulungen
ESG-, CSRD- und ESRS-Schulung u.a. praxisnah für Ihr Nachhaltigkeitsteam
Finanzen
Abschlussprüfung
Jahresabschluss und Konzernabschluss nach HGB und IFRS
Sonderprüfungen
Due Diligence, Unternehmenskauf und Kapitalerhöhung u.a. – WP-Berichte für gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Rechnungslegungsberatung
IFRS-Umstellung und Bilanzierungsfragen u.a. nach HGB und IFRS
Unternehmensbewertung
Bewertungsgutachten nach IDW S1 und vergleichende Verfahren
Steuerberatung
Steuerliche Begleitung, Gestaltung und Deklarationsberatung
IT-Beratung
ERP-Beratung, Buchhaltungs-Digitalisierung und Finanzreporting-Systeme
Interim Management
Temporäre Besetzung von Führungspositionen und Fachkräften im Finanzbereich
Treuhänderische Tätigkeit
Treuhänderische Verwaltung und Abwicklung, unabhängig und vertraulich
Schulungen
IFRS-Schulung und HGB-Seminar u.a. praxisnah für Controlling und CFO-Teams
Warum justReporting
Warum Sie damit zu uns kommen können
Beide Seiten liegen bei einem Ansprechpartner
Nachhaltigkeitsbericht und Abschluss speisen sich aus derselben Buchführung. Wir bearbeiten beide Seiten, halten sie aber dort auseinander, wo das Berufsrecht es verlangt.
Wir rechnen die Prüfungspflicht nach, auch wenn kein Auftrag herauskommt
Die Pflicht hängt an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB). Ergibt die Rechnung keine Pflicht, sagen wir das – statt eine freiwillige Prüfung zu verkaufen.
Remote als Regel, vor Ort wo es die Prüfung verlangt
Unterlagen, Rückfragen und Abstimmungen laufen digital. Wo eine Begehung vorgeschrieben ist oder eine Inventur zu beobachten, sind wir vor Ort. Das entscheidet die Prüfungshandlung, nicht der Kalender.
Sitz in Monheim am Rhein, zu Hause im Raum Düsseldorf und Köln. Mandate bundesweit, darüber hinaus europaweit.
So arbeiten wir zusammen
In vier Schritten zur Zusammenarbeit
Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich. In 25 Minuten klären wir Ihr Anliegen.
Individuelles Angebot
Transparente Kalkulation nach Umfang und Zustand der Unterlagen, keine Pauschale ins Blaue.
Onboarding und Geldwäscheprüfung
Nach dem Geldwäschegesetz vorgeschrieben, von uns schlank gehalten.
Auftragsbestätigung
Gegenstand, Umfang und Vergütungsgrundlage stehen schriftlich fest, bevor wir beginnen.

Der Gründer
Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer
„Ein Nachhaltigkeitsbericht ist kein Endprodukt. Entscheidend ist, was davor, währenddessen und danach passiert.“Über den Gründer
Häufige Fragen
Acht Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Jede Antwort steht für sich und nennt ihre Grundlage.
Was macht eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?
Sie führt gesetzlich vorbehaltene Prüfungen durch und erteilt Vermerke, auf die sich Dritte verlassen sollen: den Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB, Prüfungsvermerke für behördliche Verfahren und Bescheinigungen über Nachhaltigkeitsangaben nach ISAE 3000 (Revised). Daneben darf sie beraten; vor jeder Auftragsannahme wird die Unabhängigkeit geprüft.
Ab wann muss mein Jahresabschluss geprüft werden?
Sobald die Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB nicht mehr klein ist, also an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Merkmale 7.500.000 Euro Bilanzsumme, 15.000.000 Euro Umsatzerlöse und fünfzig Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt überschreitet. Ohne Prüfung kann der Jahresabschluss nach § 316 Abs. 1 HGB nicht festgestellt werden.
Darf mein Steuerberater den Prüfungsvermerk für eine Strompreisentlastung erteilen?
Nein. Nummer 6.3.1 der Industriestrompreis-Richtlinie und § 2 Nummer 12 EnFG zählen Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften auf; die Bescheinigung nach Nummer 6.1 Absatz 3 der SPK-Billigkeitsrichtlinie erteilen nur Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Steuerberater sind in keiner dieser Aufzählungen genannt, und die Aufzählungen sind abschließend.
Muss mein Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden?
Am 31.07.2026 ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSRD nicht verkündet, eine deutsche gesetzliche Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte besteht daher nicht. Geprüft wird trotzdem, und zwar freiwillig nach ISAE 3000 (Revised), weil Banken und Kunden eine Bescheinigung verlangen. Was daraus im Einzelfall folgt, klären wir im Erstgespräch.
Prüfen Sie auch kleine Unternehmen?
Ja. Unterhalb der Schwellen des § 267 Abs. 1 HGB gibt es die freiwillige Jahresabschlussprüfung, etwa auf Verlangen einer Bank oder eines Gesellschafters, dazu Bescheinigungen und vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 (Revised). Für Nachhaltigkeitsangaben ist der VSME der Rahmen, der für kleine und mittlere Unternehmen geschrieben wurde.
Was kostet eine Prüfung?
Das Honorar hängt am Prüfungsumfang, und der hängt an drei Dingen: an der Zahl der zu prüfenden Sachverhalte, an der Qualität der Buchführung und daran, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgeprüfung handelt. Eine Erstprüfung ist aufwendiger, weil die Eröffnungsbilanzwerte und das interne Kontrollsystem erstmals zu würdigen sind. Wir nennen den Aufwand vor der Beauftragung, nicht danach.
Können Sie uns beraten und anschließend prüfen?
Nein, nicht in derselben Sache. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB schließt aus, wer an der Aufstellung des zu prüfenden Abschlusses mitgewirkt hat; § 319b Abs. 1 HGB erstreckt das auf das Netzwerk, und § 49 WPO verpflichtet zur Versagung auch bei freiwilligen Aufträgen. In verschiedenen Sachen ist beides möglich, und wir klären die Abgrenzung, bevor der Auftrag zustande kommt.
Arbeiten Sie bundesweit?
Ja. Der Sitz ist Monheim am Rhein, die Mandate liegen bundesweit. Unterlagen und Abstimmungen laufen digital; vor Ort sind wir dort, wo eine Prüfungshandlung es verlangt, etwa bei einer vorgeschriebenen Begehung oder bei der Beobachtung einer Inventur.
Sprechen wir über Ihren Anlass.
Im Erstgespräch klären wir zwei Dinge: welches Papier Sie tatsächlich brauchen und ob wir es erteilen dürfen. Beides ist schneller geklärt, als es sich liest. Danach erhalten Sie eine Preiseinschätzung für den vereinbarten Umfang.
Erstgespräch vereinbarenWirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer · kostenfrei und unverbindlich