Zum Inhalt springen

justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfung für Nachhaltigkeit und Finanzen

Wir prüfen Jahresabschlüsse, testieren Nachhaltigkeitsberichte und erteilen die Prüfungsvermerke, ohne die ein Antrag auf Entlastung bei den Stromkosten unvollständig bleibt. Beide Säulen im selben Haus, jede mit ihrer eigenen Rolle.

Oder direkt Erstgespräch buchen

  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
  • Abschlussprüfung nach ISA [DE], Nachhaltigkeitsprüfung nach ISAE 3000 (Revised), sonstige Aufträge nach ISRS 4400 (Revised)
  • Prüfungsvermerke für Industriestrompreis, Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG und Strompreiskompensation

Mitgliedschaften · Lehraufträge · Fachveröffentlichungen

Leistungen

Wo können wir Sie unterstützen?

Zwei Säulen, ein Haus. Wählen Sie den Bereich, in dem Ihre Frage liegt.

Warum justReporting

Warum Sie damit zu uns kommen können

  • Beide Seiten liegen bei einem Ansprechpartner

    Nachhaltigkeitsbericht und Abschluss speisen sich aus derselben Buchführung. Wir bearbeiten beide Seiten, halten sie aber dort auseinander, wo das Berufsrecht es verlangt.

  • Wir rechnen die Prüfungspflicht nach, auch wenn kein Auftrag herauskommt

    Die Pflicht hängt an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB). Ergibt die Rechnung keine Pflicht, sagen wir das – statt eine freiwillige Prüfung zu verkaufen.

  • Remote als Regel, vor Ort wo es die Prüfung verlangt

    Unterlagen, Rückfragen und Abstimmungen laufen digital. Wo eine Begehung vorgeschrieben ist oder eine Inventur zu beobachten, sind wir vor Ort. Das entscheidet die Prüfungshandlung, nicht der Kalender.

Sitz in Monheim am Rhein, zu Hause im Raum Düsseldorf und Köln. Mandate bundesweit, darüber hinaus europaweit.

So arbeiten wir zusammen

In vier Schritten zur Zusammenarbeit

  1. Erstgespräch

    Kostenfrei und unverbindlich. In 25 Minuten klären wir Ihr Anliegen.

  2. Individuelles Angebot

    Transparente Kalkulation nach Umfang und Zustand der Unterlagen, keine Pauschale ins Blaue.

  3. Onboarding und Geldwäscheprüfung

    Nach dem Geldwäschegesetz vorgeschrieben, von uns schlank gehalten.

  4. Auftragsbestätigung

    Gegenstand, Umfang und Vergütungsgrundlage stehen schriftlich fest, bevor wir beginnen.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Der Gründer

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

„Ein Nachhaltigkeitsbericht ist kein Endprodukt. Entscheidend ist, was davor, währenddessen und danach passiert.“
Über den Gründer

Häufige Fragen

Acht Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Jede Antwort steht für sich und nennt ihre Grundlage.

Was macht eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?

Sie führt gesetzlich vorbehaltene Prüfungen durch und erteilt Vermerke, auf die sich Dritte verlassen sollen: den Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB, Prüfungsvermerke für behördliche Verfahren und Bescheinigungen über Nachhaltigkeitsangaben nach ISAE 3000 (Revised). Daneben darf sie beraten; vor jeder Auftragsannahme wird die Unabhängigkeit geprüft.

Ab wann muss mein Jahresabschluss geprüft werden?

Sobald die Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB nicht mehr klein ist, also an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Merkmale 7.500.000 Euro Bilanzsumme, 15.000.000 Euro Umsatzerlöse und fünfzig Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt überschreitet. Ohne Prüfung kann der Jahresabschluss nach § 316 Abs. 1 HGB nicht festgestellt werden.

Darf mein Steuerberater den Prüfungsvermerk für eine Strompreisentlastung erteilen?

Nein. Nummer 6.3.1 der Industriestrompreis-Richtlinie und § 2 Nummer 12 EnFG zählen Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften auf; die Bescheinigung nach Nummer 6.1 Absatz 3 der SPK-Billigkeitsrichtlinie erteilen nur Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Steuerberater sind in keiner dieser Aufzählungen genannt, und die Aufzählungen sind abschließend.

Muss mein Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden?

Am 31.07.2026 ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSRD nicht verkündet, eine deutsche gesetzliche Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte besteht daher nicht. Geprüft wird trotzdem, und zwar freiwillig nach ISAE 3000 (Revised), weil Banken und Kunden eine Bescheinigung verlangen. Was daraus im Einzelfall folgt, klären wir im Erstgespräch.

Prüfen Sie auch kleine Unternehmen?

Ja. Unterhalb der Schwellen des § 267 Abs. 1 HGB gibt es die freiwillige Jahresabschlussprüfung, etwa auf Verlangen einer Bank oder eines Gesellschafters, dazu Bescheinigungen und vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 (Revised). Für Nachhaltigkeitsangaben ist der VSME der Rahmen, der für kleine und mittlere Unternehmen geschrieben wurde.

Was kostet eine Prüfung?

Das Honorar hängt am Prüfungsumfang, und der hängt an drei Dingen: an der Zahl der zu prüfenden Sachverhalte, an der Qualität der Buchführung und daran, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgeprüfung handelt. Eine Erstprüfung ist aufwendiger, weil die Eröffnungsbilanzwerte und das interne Kontrollsystem erstmals zu würdigen sind. Wir nennen den Aufwand vor der Beauftragung, nicht danach.

Können Sie uns beraten und anschließend prüfen?

Nein, nicht in derselben Sache. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB schließt aus, wer an der Aufstellung des zu prüfenden Abschlusses mitgewirkt hat; § 319b Abs. 1 HGB erstreckt das auf das Netzwerk, und § 49 WPO verpflichtet zur Versagung auch bei freiwilligen Aufträgen. In verschiedenen Sachen ist beides möglich, und wir klären die Abgrenzung, bevor der Auftrag zustande kommt.

Arbeiten Sie bundesweit?

Ja. Der Sitz ist Monheim am Rhein, die Mandate liegen bundesweit. Unterlagen und Abstimmungen laufen digital; vor Ort sind wir dort, wo eine Prüfungshandlung es verlangt, etwa bei einer vorgeschriebenen Begehung oder bei der Beobachtung einer Inventur.

Sprechen wir über Ihren Anlass.

Im Erstgespräch klären wir zwei Dinge: welches Papier Sie tatsächlich brauchen und ob wir es erteilen dürfen. Beides ist schneller geklärt, als es sich liest. Danach erhalten Sie eine Preiseinschätzung für den vereinbarten Umfang.

Erstgespräch vereinbaren

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer · kostenfrei und unverbindlich