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EnergieReihe Industriestrompreis, Teil 9 von 9

Industrie­strom­preis Antrag: Fristen, Unterlagen, BAFA

Stand Veröffentlicht

Zwischen dem Stromverbrauch 2026 und der Auszahlung des Industriestrompreises liegen ein elektronischer Antrag, die passenden Nachweise und ab 10 Gigawattstunden ein Prüfungsvermerk. Ein Zeitplan zeigt, was bis wann vorliegen muss und welche Pflichten nach der Auszahlung bleiben.

März 2027: Schmiede und Gießerei reichen ihre Anträge ein. Was jetzt hineingeht, ist im Jahr davor entstanden, Zählerstand für Zählerstand.

Wie beantragt man den Industrie­strom­preis?

Ausschließlich elektronisch, über das Portal Förderzentrale Deutschland. Registrieren und Anträge anlegen lässt sich dort voraussichtlich ab Dezember 2026, so das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung.). Jedes Unternehmen stellt je AbrechnungsjahrDas Kalenderjahr, für das der Industriestrompreis gewährt wird, also 2026, 2027 oder 2028. Beantragt und ausgezahlt wird jeweils im folgenden Jahr, für 2026 also 2027. nur einen Antrag, auch mit mehreren Standorten; in der Gruppe sind es deshalb zwei, einer für die Schmiede und einer für die Gießerei. Vertreten lassen dürfen sich Unternehmen mit Vollmacht, etwa durch einen Berater; Beschäftigte des eigenen Hauses brauchen keine. Der Wirt­schafts­prüfer, der den PrüfungsvermerkSchriftliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über geprüfte Angaben. Beim Industriestrompreis ab 10 Gigawattstunden je Antrag nötig: Er bestätigt mit hinreichender Sicherheit Branche, Stromverbrauch und Abgrenzung zur Strompreiskompensation. erteilt, kann den Antrag nicht zugleich als Bevollmächtigter erstellen, sonst prüfte er eigene Arbeit.

Bis wann muss der Antrag beim BAFA sein?

Für 2026 bis zum 31.03.2027. Alle Nachweise gehören dazu. Wer auch StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht. beantragt, hat nach Angaben des BAFA bis zum 15.07.2027 Zeit. Der Prüfungsvermerk, nötig ab 10 Gigawattstunden je Antrag, darf bis zum 31.05.2027 nachkommen, wenn der Antrag bis Ende März eingeht; so hat es das BAFA bisher angekündigt. Für Anträge bis zum 15.07.2027 nennt es keinen eigenen Termin. Beantragt wird also stets im Folgejahr für das abgelaufene Jahr.

Abb. 1: Der Antrag für 2026 auf einen Blick (eigene Darstellung nach der Richtlinie und den Hinweisen des BAFA, abgerufen am 15.10.2026)

Welche Unterlagen gehören zum Antrag?

Die folgende Liste ist allgemein und nicht abschließend; das BAFA darf weitere Nachweise anfordern.

  • Branche

    Bescheinigung des Statistischen Landesamts, Angaben zum Betriebszweck, Einwilligung in die Abfrage beim Landesamt.

  • Standort

    aktueller Lageplan mit allen Zählern an Netzanschlüssen und eigenen Anlagen.

  • Strommengen

    bezogene Mengen je Standort, selbst erzeugte je Anlage, dazu Strom an Dritte und Einspeisung.

  • Strompreiskompensation

    Erklärung, dass keine beantragt wird, oder die Aufteilung der Mengen.

  • Formales

    gegebenenfalls eine Vollmacht, die Erklärung über die Angaben, von denen der Zuschuss abhängt, und nach der Themenseite des BAFA eine Bankbestätigung.

Wie sieht ein Zeitplan aus?

Die Autoschmiede plant rückwärts von den Fristen. Die Bescheinigungen des Landesamts liegen seit dem Sommer vor, seit September begleitet der Wirt­schafts­prüfer die Schmiede, und im Herbst stellen beide Gesellschaften Zählerliste und Liste der Dritten fertig. Im Dezember registrieren sie sich im Portal und legen die Anträge an, am 31.12.2026 werden alle Zählerstände mit Datum festgehalten.

Im Januar und Februar 2027 führen sie Rechnungen und Schätzungen zusammen und überprüfen alles noch einmal, von der Zählerliste bis zur Bankbestätigung; bei der Schmiede läuft parallel die Prüfung. Bis 31.03.2027 gehen beide Anträge raus, bis 31.05.2027 folgt der Prüfungs­vermerk der Schmiede, falls er nicht schon beiliegt.

Was gilt bei und nach der Auszahlung?

Ausgezahlt wird erst, wenn das BAFA den Antrag positiv geprüft hat, und auch dann unter dem Vorbehalt einer Rückforderung, etwa bei unzutreffenden Angaben. Unterlagen zur Höhe der Leistung sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren, und auf Verlangen gibt das Unternehmen Auskunft und lässt Einsicht zu.

Was der Leistung entgegensteht, ist dem BAFA unverzüglich zu melden, auch nach dem Bescheid. Name und Höhe der Leistung werden veröffentlicht. Die GegenleistungPflicht, mindestens die Hälfte des Zuschusses in neue oder modernisierte Anlagen zu investieren, die die Kosten des Stromsystems senken, in der Regel binnen 48 Monaten nach dem Bescheid. Amtlich: Dekarbonisierungsmaßnahme. weist das Unternehmen später selbst nach, und für 2027 und 2028 wiederholt sich alles mit neuem Antrag und dem dann geltenden Satz. Alle Teile der Reihe stehen auf der Übersichtsseite.

Für 2026 ergeben sich für die Gruppe rechnerisch 374.400 Euro, 224.640 Euro für die Schmiede und 149.760 Euro für die Gießerei; gezahlt wird erst nach positiver Prüfung durch das BAFA und unter dem Vorbehalt einer anteiligen Kürzung. Mit dem FlexibilitätsbonusZehn Prozent mehr Zuschuss, wenn das Unternehmen im Antrag zusagt, 80 Prozent seiner Gegenleistung ohne Bonus in Flexibilität wie Speicher oder Laststeuerung zu investieren und drei Viertel des Bonus zusätzlich. der Schmiede kommen 22.464 Euro hinzu. Die Qualität des Antrags entscheidet sich nicht 2027, sondern 2026.

FAQ

Wie beantrage ich den Industrie­strom­preis?
Ausschließlich elektronisch über das Portal Förder­zentrale Deutschland, das voraussichtlich ab Dezember 2026 öffnet.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Unter anderem die Bescheinigung des Landesamts, ein Lageplan mit Zählern, die Strommengen je Standort, die Erklärung zur Strom­preis­kompensation und eine Bankbestätigung.
Darf sich ein Unternehmen vertreten lassen?
Ja, mit Vollmacht, etwa durch einen Berater. Der Wirt­schafts­prüfer, der den Prüfungs­vermerk erteilt, kann den Antrag nicht zugleich als Bevollmächtigter erstellen.
Wann zahlt das BAFA aus?
Gezahlt wird erst, wenn das BAFA den Antrag positiv geprüft hat, und auch dann unter dem Vorbehalt einer Rückforderung.

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Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört ein Prüfungsvermerk zum Antrag. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Antrag ihn braucht und was dafür geprüft wird.

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