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EnergieReihe Industriestrompreis, Teil 5 von 9

Industrie­strom­preis und Strom­preis­kompensation kombinieren

Stand Veröffentlicht

Viele stromintensive Unternehmen nutzen schon andere Entlastungen beim Strom. Der Industriestrompreis lässt sich mit ihnen verbinden, auch mit der Strompreiskompensation, aber nicht für dieselbe Kilowattstunde. Getrennt werden nur die Kilowattstunden für die Strompreiskompensation, und jeder investierte Euro zählt nur einmal.

September 2026: Die Schmiede nutzt seit Jahren die Besondere AusgleichsregelungBegrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen nach dem Energiefinanzierungsgesetz, beantragt beim BAFA bis 30. Juni für das folgende Jahr. Lässt sich mit dem Industriestrompreis verbinden., und in der Gießerei prüft das Energiemanagement, ob für einen Teil der Produktion die StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht. infrage kommt. Der Finanzchef will vor dem Antrag wissen, welche Entlastung eine andere ausschließt.

Kann man den Industrie­strom­preis mit anderen Entlastungen kombinieren?

Mit den gängigen ja. Die Richtlinie erlaubt die Verbindung mit anderen Beihilfen, wenn diese andere Kosten ausgleichen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung.) nennt Beispiele, die viele Industriebetriebe kennen: die Besondere Ausgleichs­regelung bei bestimmten Umlagen, reduzierte Netz­entgelte bei atypischer oder sehr gleichmäßiger Abnahme, die Befreiung von der Konzessionsabgabe und den Ausgleich für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe. Für diese Entlastungen werden die Strommengen nicht aufgeteilt; abschließend ist die Aufzählung des Merkblatts allerdings nicht. Die Besondere Ausgleichs­regelung der Schmiede bleibt also bestehen.

Was gilt für die Strom­preis­kompensation?

Bei ihr werden die Strommengen aufgeteilt. Die Strom­preis­kompensation gleicht die CO2-Kosten aus, die über den Strompreis weitergereicht werden, und deckt damit einen Teil derselben Kosten ab wie der Industrie­strom­preis. Nach der Richtlinie zählt deshalb kein Strom für den Industrie­strom­preis, für den das Unternehmen für dasselbe Jahr Strom­preis­kompensation beantragt (Nr. 5.2.2); maßgeblich ist schon der Antrag.

Ausgeschlossen ist nicht das Unternehmen, sondern nur diese Strommenge; für verschiedene Strommengen lassen sich beide nebeneinander nutzen. Das Merkblatt des BAFA vom 04.08.2026 nennt das ausdrücklich eine „Kombination der Instrumente“. Abgezogen wird der tatsächliche Verbrauch, für den Strom­preis­kompensation beantragt wird, nicht die nach Effizienzwerten berechnete Menge.

Abb. 1: Eine Kilowattstunde, ein Instrument (eigene Darstellung nach der Richtlinie und dem BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Stand 04.08.2026; Beispiel erfunden)

Angenommen, ein Teil der Produktion der Gießerei steht auf der Liste der Strom­preis­kompensation und sie beantragt dafür 3 ihrer 8 Gigawattstunden. Für den Industrie­strom­preis bleiben dann 5 Gigawattstunden, die Hälfte davon mal 37,44 Euro je Megawattstunde ergibt 93.600 Euro statt 149.760 Euro. Was sich mehr lohnt, hängt von CO2-Preis, Effizienzwerten der Produkte und den eigenen Zahlen ab und lässt sich nur vor dem Antrag durchrechnen.

Im Antrag genügt ohne Strom­preis­kompensation eine kurze Erklärung, dass für dasselbe Jahr keine beantragt wird. Wer beide beantragt, nennt die betroffenen Mengen je Anlage und Standort und stimmt einem Datenabgleich zwischen den Behörden zu. Dafür bleibt nach Angaben des BAFA mehr Zeit, bis zum 15.07.2027 statt bis zum 31.03.2027. Ab 10 Gigawattstunden je Antrag bestätigt der Prüfungsvermerk auch diese Abgrenzung.

Zählt derselbe investierte Euro doppelt?

Nein. Auch andere Entlastungen verlangen GegenleistungPflicht, mindestens die Hälfte des Zuschusses in neue oder modernisierte Anlagen zu investieren, die die Kosten des Stromsystems senken, in der Regel binnen 48 Monaten nach dem Bescheid. Amtlich: Dekarbonisierungsmaßnahme. für den Klimaschutz. Dieselbe Maßnahme darf nicht für zwei Entlastungen voll angerechnet werden, die Investitionssumme aufzuteilen ist aber erlaubt. Die Schmiede hat den FlexibilitätsbonusZehn Prozent mehr Zuschuss, wenn das Unternehmen im Antrag zusagt, 80 Prozent seiner Gegenleistung ohne Bonus in Flexibilität wie Speicher oder Laststeuerung zu investieren und drei Viertel des Bonus zusätzlich. zugesagt, ihr Industrie­strom­preis braucht vom Batteriespeicher für 150.000 Euro also 129.168 Euro. Die übrigen 20.832 Euro kann sie bei einer anderen Entlastung ansetzen, für die dann deren eigene Regeln gelten. Beim Nachweis gibt das Unternehmen die Aufteilung selbst an.

Wie bereitet man die Aufteilung vor?

Drei Schritte reichen meist:

  • Bestand aufnehmen

    alle Entlastungen, die für 2026 genutzt werden, je Standort mit den Strommengen.

  • Durchrechnen

    vor dem Antrag ermitteln, welche Kilowattstunden in welchem Instrument mehr bringen.

  • Festhalten

    Investitionen, die mehreren Entlastungen dienen, früh und schriftlich aufteilen.

Verbinden lassen sich die Entlastungen meist. Getrennt werden nur zwei Dinge: Kilowattstunden mit Strom­preis­kompensation und investierte Euro. Welcher Strom überhaupt als eigener Verbrauch zählt, klärt Teil 6.

FAQ

Kann man Industrie­strom­preis und Strom­preis­kompensation kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselbe Kilowattstunde. Strom, für den Strom­preis­kompensation beantragt wird, zählt für den Industrie­strom­preis nicht.
Bleibt die Besondere Ausgleichs­regelung bestehen?
Ja. Sie gleicht andere Kosten aus, nämlich bestimmte Umlagen, und lässt sich mit dem Industrie­strom­preis verbinden, ohne die Strommengen aufzuteilen.
Gilt eine längere Antragsfrist, wenn ich beides beantrage?
Nach Angaben des BAFA ja: dann bis zum 15.07.2027 statt bis zum 31.03.2027.
Darf ich eine Investition für zwei Entlastungen ansetzen?
Nicht doppelt, aber aufgeteilt: Ein Teil der Kosten zählt beim Industrie­strom­preis, der Rest bei der anderen Entlastung.

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