Zum Inhalt springen

Freiwillig – und trotzdem verlangt

VSME: der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht, wenn Bank oder Großkunde Daten verlangen

Eine gesetzliche Pflicht, einen VSME-Bericht zu erstellen, gibt es nicht. Der Anlass kommt fast nie vom Gesetzgeber, sondern von außen: ein ESG-Fragebogen vor der Kreditverlängerung, ein Lieferantenfragebogen eines berichtspflichtigen Kunden. Ein VSME-Bericht beantwortet mehrere solcher Anfragen mit einem Datensatz, statt jede einzeln zu bearbeiten.

Oder direkt Erstgespräch buchen

  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
  • Erstellung nach dem Entwurf IDW ES 107 und freiwillige Prüfung nach ISAE 3000 – in getrennten Mandaten
  • Verschwiegenheit und Berufshaftpflicht nach § 43 WPO gelten für jeden Auftrag, auch für den freiwilligen

Mitgliedschaften · Lehraufträge · Fachveröffentlichungen

Abgrenzung

Drei Stufen – und was der Bericht am Ende jeweils trägt

Die drei Stufen unterscheiden sich nicht im Inhalt, sondern darin, welche Aussage am Ende dahintersteht – und wer sie verantwortet. Keine der drei ist gesetzlich vorgeschrieben.

Drei Stufen – und was der Bericht am Ende jeweils trägt
Gesetzlich vorgeschriebenFür einen freiwilligen Bericht nach VSME besteht weder eine Berichts- noch eine Prüfungspflicht. Die Wahl der Stufe folgt aus dem Anlass, nicht aus dem Gesetz.Selbst erstelltNeinErstellung durch WPNeinFreiwillige PrüfungNein
Wer die Angaben verantwortetDie Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit bleibt in allen drei Fällen bei der gesetzlichen Vertretung. Ein Berufsträger nimmt sie niemandem ab.Selbst erstelltGeschäftsführungErstellung durch WPGeschäftsführungFreiwillige PrüfungGeschäftsführung
Wer die Leistung erbringen darfDie Erstellung eines VSME-Berichts ist an keinen Berufsstand gebunden. Der Vermerk und das Prüfungsurteil sind es.Selbst erstelltJede PersonErstellung durch WPWirtschaftsprüfer / WPGFreiwillige PrüfungWirtschaftsprüfer / WPG
Berufsständische BescheinigungSoftware-Anbieter und Beratungsgesellschaften ohne Berufsträgerstatus können Daten aufbereiten, aber keine berufsständische Bescheinigung erteilen.Selbst erstelltNeinErstellung durch WPJaFreiwillige PrüfungJa
Aussage über die Richtigkeit der AngabenDer wichtigste Unterschied – und der, der im Markt am häufigsten verwischt wird. Ein Erstellungsvermerk ist ausdrücklich kein Prüfungsurteil.Selbst erstelltNeinErstellung durch WPkein PrüfungsurteilFreiwillige Prüfungbegrenzte oder hinreichende Sicherheit
Fachliche GrundlageDer Entwurf IDW ES 107 vom 24.02.2026 enthält eine Musterformulierung für den Vermerk über einen freiwillig nach VSME erstellten Bericht. Die Ablösung von ISAE 3000 durch ISSA [DE] 5000 ist angelegt.Selbst erstelltVSME-StandardErstellung durch WPIDW ES 107 (Entwurf)Freiwillige PrüfungISAE 3000 (Revised)
Verschwiegenheit und Berufshaftpflicht§ 43 WPO verpflichtet den Wirtschaftsprüfer zu Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit – bei jedem Auftrag, auch bei einem freiwilligen.Selbst erstelltNeinErstellung durch WPJaFreiwillige PrüfungJa
Typischer AnlassWelche Stufe angemessen ist, entscheidet der Adressat des Berichts – nicht der Ehrgeiz des Berichterstatters.Selbst erstellteigene BestandsaufnahmeErstellung durch WPBank- oder KundenanfrageFreiwillige PrüfungAdressat verlangt ein Testat

Wer fragt

Wer bei Ihnen anfragt, und was er verlangen darf

Jeder Absender bringt eine andere Rechtsgrundlage mit. Keiner von ihnen kann sich auf eine gesetzliche Berichtspflicht Ihres Unternehmens berufen.

  • Ihre Bank

    Fragt im Kreditprozess nach Nachhaltigkeitsdaten.

    Was er verlangen darf

    • Eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber der Bank besteht nicht.
    • Die EBA-Leitlinien EBA/GL/2025/01 verpflichten das Institut, nicht Sie.
    • Der Termin kommt aus dem Kreditprozess, nicht aus einer Frist.
  • Ein berichtspflichtiger Großkunde

    Erhebt Daten für seine eigenen Angaben zur Wertschöpfungskette.

    Was er verlangen darf

    • Eine Antwortpflicht gibt es nicht, eine Rückmeldefrist schon.
    • Der Value-Chain-Cap begrenzt, was er von kleineren Zulieferern verlangen darf.
    • Wer nicht antwortet, trägt das Risiko der Geschäftsbeziehung.
  • Ein Vertragspartner

    Gibt Anforderungen aus eigenen Sorgfaltspflichten vertraglich weiter.

    Was er verlangen darf

    • Bindend ist der Vertrag, unabhängig davon, welcher Standard gilt.
    • Der Value-Chain-Cap greift hier nicht: Verträge sind von ihm ausgenommen.
    • Der Umfang steht im Vertrag, nicht im Berichtsstandard.
  • Ihre Konzernmutter

    Braucht ein Reporting Package für ihre eigene Berichtspflicht.

    Was er verlangen darf

    • Eine eigene Berichtspflicht der Tochter folgt daraus nicht.
    • Der Stichtag kommt aus dem Konzernabschluss der Mutter.
    • Die Frage ist Datenverfügbarkeit, nicht Anwendungsbereich.

Woran Sie erkennen, dass ein VSME-Bericht für Sie sinnvoll ist

Der Auslöser ist hier fast immer ein Schreiben, kein Gesetz. Diese Tabelle ordnet den Rechtsstand des Standards ein.

Woran Sie erkennen, dass ein VSME-Bericht für Sie sinnvoll ist
Wichtig: Rechtsnatur des VSMEFreiwillig – keine Berichts- und keine PrüfungspflichtDie aktuelle Fassung ist Anhang zur Empfehlung (EU) 2025/1710 der Europäischen Kommission vom 30.07.2025 und damit rechtlich eine Empfehlung, kein Gesetz
Aufbau des StandardsBasismodul B1 bis B11, Comprehensive-Modul C1 bis C9Das Basismodul umfasst 11 Angaben von den Grundlagen über Energie und Treibhausgase bis zu Verurteilungen und Bußgeldern. Das Comprehensive-Modul ergänzt 9 weitere Angaben und setzt das Basismodul voraus
Wichtig: Voluntary Standard als NachfolgerAm 03.07.2026 angenommen, am 31.07.2026 nicht in KraftDie Kommission hat die delegierte Verordnung C(2026) 5011 final angenommen. Sie steht im Nichteinwandsverfahren von Parlament und Rat und war am 31.07.2026 nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin ist der VSME der anwendbare Rahmen
Value-Chain-CapBis 1.000 Beschäftigte, Anwendbarkeit ab Geschäftsjahr 2027 vorgesehenArtikel 29ca der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, eingefügt durch Richtlinie (EU) 2026/470: Ein berichtspflichtiges Unternehmen darf von Wertschöpfungspartnern mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten nicht mehr verlangen, als der Voluntary Standard vorsieht. Am 31.07.2026 war der Cap noch nicht in Kraft
Wichtig: Grenze des Value-Chain-CapGilt nicht für Banken, Verträge und LieferkettensorgfaltDie Begrenzung erfasst nur Anfragen im Rahmen der CSRD-Berichtspflicht des anfragenden Unternehmens. Anfragen von Kreditinstituten, sonstige vertragliche Anforderungen und Sorgfaltspflichten nach dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichtengesetz bleiben davon unberührt
Prüfungspflicht für den VSME-BerichtKeineEine freiwillige Prüfung ist möglich und erfolgt derzeit üblicherweise nach ISAE 3000 (Revised); die Ablösung durch ISSA [DE] 5000 ist angelegt. Verlangt wird sie von keinem Gesetz, sondern allenfalls vom Adressaten des Berichts
Erstellung durch einen Wirt­schafts­prüferEntwurf IDW ES 107 vom 24.02.2026Der Entwurf regelt Erstellungsaufträge und stellt ausdrücklich klar, dass ein Erstellungsvermerk kein Prüfungsurteil ist. Ob die Endfassung bis zum 31.07.2026 verabschiedet wurde, war nicht feststellbar

Was Warten kostet

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht – wer eine nennt, verwechselt den VSME mit der CSRD. Terminiert wird von außen: durch das Bankgespräch oder die Rückmeldefrist im Lieferantenfragebogen.

Was wir klären, und was wir danach erstellen

Am häufigsten gefragt ist nicht der vollständige Bericht, sondern die Antwort auf ein Schreiben. Beides ist möglich – wir sagen vorher, welcher Zuschnitt zu Ihrem Anlass passt.

Wenn Bank oder Großkunde bereits gefragt hat

  • Durchsicht des Fragebogens: Welche Angaben werden verlangt, welche liegen bereits vor, welche fehlen tatsächlich
  • Prüfung, was ein berichtspflichtiger Kunde nach Artikel 29ca der Bilanzrichtlinie überhaupt verlangen darf – und wo diese Grenze nicht greift
  • Einordnung von Bankanfragen nach den Leitlinien EBA/GL/2025/01, für die der Value-Chain-Cap ausdrücklich nicht gilt
  • Aufbau eines einheitlichen Datensatzes, der mehrere Fragebögen bedient, statt jede Anfrage einzeln zu beantworten

Der VSME-Bericht selbst

  • Bericht nach dem Basismodul mit den Angaben B1 bis B11 – von den Grundlagen über Energie und Treibhausgase bis zu Verurteilungen und Bußgeldern
  • Ergänzung um das Comprehensive-Modul mit den Angaben C1 bis C9, wo der Adressat mehr verlangt; es setzt das Basismodul voraus
  • Erhebung auf Grundlage vorhandener Jahresabschlussdaten, Energieabrechnungen und Personaldaten statt einer zweiten, isolierten Datenwelt
  • Benennung der Lücken: Was nicht belegbar ist, wird als offen ausgewiesen und nicht geschätzt

Bescheinigung durch den Berufsträger

  • Erstellungsauftrag nach dem Entwurf IDW ES 107 vom 24. Februar 2026, mit der ausdrücklichen Klarstellung, dass der Vermerk kein Prüfungsurteil ist
  • Freiwillige Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit, wenn der Adressat ausdrücklich ein Testat verlangt
  • Vorab die Frage, welche Stufe Ihr Anlass tatsächlich verlangt – in vielen Fällen ist das keine
  • Plausibilisierung der erhobenen Daten gegen die Zahlen des Jahresabschlusses und das bestehende Kontrollumfeld

Einordnung gegenüber CSRD und Voluntary Standard

  • Klärung, ob überhaupt eine gesetzliche Berichtspflicht nach der CSRD besteht, bevor über einen freiwilligen Bericht gesprochen wird
  • Umstieg von einem gestoppten CSRD-Projekt auf einen freiwilligen Bericht – und was von der Vorarbeit weiter trägt
  • Übergang auf den Voluntary Standard, sobald die am 3. Juli 2026 angenommene Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht ist
  • Schriftliche Einordnung mit Stand-Datum, verwendbar als Beschlussgrundlage für Geschäftsführung, Beirat oder Gesellschafter

Der Bericht nach dem gewählten Modul, mit Quelle je Angabe

  • Den Bericht nach dem vereinbarten Modul, mit benannter Quelle je Angabe
  • Auf Wunsch den Erstellungsvermerk nach dem Entwurf IDW ES 107 oder einen Prüfungsvermerk nach ISAE 3000 – mit der ausdrücklichen Angabe, welche Aussage er trägt
  • Eine Zuordnung der Angaben zu Datenquelle und Zuständigkeit, damit der Bericht im Folgejahr kein neues Projekt wird
  • Eine Liste der Angaben, die derzeit nicht belegbar sind, statt geschätzter Werte im Bericht

Wo unsere Rolle beim VSME-Bericht endet

Bei einem freiwilligen Bericht ist der rechtliche Rahmen dünner als bei der gesetzlichen Abschlussprüfung – das macht die Abgrenzung wichtiger, nicht unwichtiger. Das sollten Sie vor der Beauftragung wissen.

  • Ein Erstellungsvermerk ist kein Prüfungsurteil. Das ist keine Formalie, sondern der Kern des Entwurfs IDW ES 107 vom 24. Februar 2026.
  • Bei einem Erstellungsauftrag unterstützen wir fachlich. Die Verantwortung für die Angaben bleibt bei der Geschäftsführung, und der Vermerk stellt das ausdrücklich klar.
  • Erwartet Ihre Bank oder Ihr Kunde ein Testat, ist der Erstellungsauftrag die falsche Stufe. Wir sagen das vorher – nicht, wenn der Vermerk vorliegt.
  • § 319 HGB gilt hier nicht unmittelbar, § 43 WPO immer. Die Ausschlussgründe des § 319 HGB betreffen die gesetzliche Abschlussprüfung.
  • Die Berufspflichten nach § 43 WPO – Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit – gelten für jeden Auftrag. Ihre Daten sind also auch beim freiwilligen Bericht geschützt.
  • Ob dieselbe Gesellschaft denselben freiwilligen Bericht erstellen und anschließend prüfen darf, ist nicht abschließend geklärt. Eine Primärquelle, die das eindeutig beantwortet, haben wir nicht gefunden.
  • Wir trennen die Rollen deshalb wie bei der gesetzlichen Prüfung: Wer den Bericht bei uns erstellen lässt, bekommt für die Prüfung einen anderen Prüfer genannt.
  • Das ist die vorsichtigere Auslegung – und wir sagen ausdrücklich, dass es eine Auslegung ist.
  • Wir entscheiden nicht, was Sie berichten. Welche Angaben gemacht werden, entscheidet das Unternehmen; wir erheben, plausibilisieren und dokumentieren.
  • Zusagen wie „bankfähiger Bericht“ oder „Prüfung ohne Feststellungen“ wären mit § 43 WPO nicht vereinbar. Zusagen können wir einen abgegrenzten Arbeitsumfang mit benanntem Ergebnis.

Warum justReporting

Warum Sie den VSME-Bericht bei uns beauftragen können

  • Wir sagen Ihnen, welche Stufe Ihr Anlass verlangt

    Für einen freiwilligen VSME-Bericht gibt es weder Berichts- noch Prüfungspflicht. Ob Ihr Anlass eine Bescheinigung braucht, hängt allein am Adressaten. Wir klären das vor dem Angebot.

  • Wir bauen auf Zahlen auf, die es bei Ihnen schon gibt

    Vieles aus B1 bis B11 steckt in vorhandenen Unterlagen: Energieabrechnungen für B3, Personaldaten für B8 bis B10, die Buchhaltung für B1. Wir arbeiten ohnehin mit diesen Daten.

  • Wir trennen Erstellung und Prüfung, auch wo das Gesetz es nicht verlangt

    § 319 HGB gilt der gesetzlichen Abschlussprüfung und greift bei einem freiwilligen Bericht nicht unmittelbar. Wir halten Erstellung und Prüfung trotzdem auseinander, weil die Frage nicht abschließend geklärt ist.

Sitz in Monheim am Rhein zwischen Düsseldorf und Köln, Mandate bundesweit, darüber hinaus europaweit.

Häufige Fragen zum VSME-Bericht

Antworten mit Fundstelle, Stand 31. Juli 2026. Wo die Rechtslage offen ist, steht das ausdrücklich dabei.

Ist der VSME-Standard verpflichtend?

Nein. Der VSME ist ein freiwilliger Standard; die aktuelle Fassung ist Anhang zur Empfehlung (EU) 2025/1710 der Europäischen Kommission vom 30. Juli 2025 und damit rechtlich eine Empfehlung, kein Gesetz. Eine gesetzliche Pflicht, einen VSME-Bericht zu erstellen, besteht für kleine und mittlere Unternehmen nicht – weder in der EU noch in Deutschland.

Wie ist der VSME aufgebaut?

Der VSME besteht aus einem Basismodul mit 11 Angaben (B1 bis B11) und einem Comprehensive-Modul mit 9 weiteren Angaben (C1 bis C9), das das Basismodul voraussetzt. Die Themen des Basismoduls reichen von den Grundlagen über Energie und Treibhausgase, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser und Abfall bis zu Belegschaft, Arbeitssicherheit, Vergütung sowie Verurteilungen und Bußgeldern.

Gilt heute noch der VSME oder schon der Voluntary Standard?

Am 31. Juli 2026 gilt der VSME. Die Europäische Kommission hat den Voluntary Standard am 3. Juli 2026 als delegierte Verordnung (C(2026) 5011 final) angenommen; er stand im Nichteinwandsverfahren von Parlament und Rat und war noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Wer heute einen Bericht aufsetzt, arbeitet nach dem VSME und stellt beim Übergang um – der Aufbau aus Basis- und Comprehensive-Modul bleibt die Grundlage.

Muss ein VSME-Bericht geprüft werden?

Nein, eine gesetzliche Prüfungspflicht für einen freiwilligen VSME-Bericht gibt es nicht. Eine freiwillige Prüfung ist möglich und erfolgt derzeit üblicherweise nach ISAE 3000 (Revised); die Ablösung dieses Standards durch ISSA [DE] 5000 ist angelegt. Ob eine Prüfung sinnvoll ist, entscheidet allein der Adressat des Berichts – nicht der Standard.

Was ist der Unterschied zwischen Erstellung und Prüfung eines VSME-Berichts?

Bei einem Erstellungsauftrag unterstützt der Wirtschaftsprüfer fachlich, die Verantwortung für die Angaben bleibt bei der Geschäftsführung, und der Vermerk stellt ausdrücklich klar, dass keine Prüfung mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit vorliegt – so der Entwurf IDW ES 107 vom 24. Februar 2026. Eine Prüfung führt dagegen zu einem Urteil mit definiertem Sicherheitsgrad nach ISAE 3000 beziehungsweise künftig ISSA [DE] 5000. Ein Erstellungsvermerk ist also kein Testat.

Wer darf einen VSME-Bericht bescheinigen?

Einen Erstellungsvermerk nach dem Entwurf IDW ES 107 oder eine freiwillige Prüfung nach ISAE 3000 kann ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbringen. Software-Anbieter und Beratungsgesellschaften ohne Berufsträgerstatus können Daten aufbereiten und Berichte gestalten, aber keine berufsständische Bescheinigung erteilen. Die Erstellung des Berichts selbst ist an keinen Berufsstand gebunden.

Unsere Bank verlangt ESG-Daten – müssen wir liefern?

Eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber der Bank besteht nicht. Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) verpflichten Kreditinstitute jedoch ab 2026, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Kreditprozesse einzubeziehen – deshalb erheben Banken diese Daten zunehmend im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Frage ist damit praktisch keine Rechts-, sondern eine Verhandlungsfrage.

Ein Großkunde hat uns einen Lieferantenfragebogen geschickt – was ist zu tun?

Eine gesetzliche Antwortpflicht gegenüber dem Kunden besteht nicht; faktisch ist die Beantwortung häufig Voraussetzung für die weitere Geschäftsbeziehung. Sinnvoll ist, den Fragebogen zunächst gegen die Angaben des VSME-Basismoduls zu spiegeln: Ein VSME-Bericht kann als standardisierte Grundlage dienen, mit der sich mehrere unterschiedliche Fragebögen bedienen lassen, statt jede Anfrage einzeln zu bearbeiten.

Schützt uns der Value-Chain-Cap vor Datenanfragen?

Nur begrenzt. Artikel 29ca der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, eingefügt durch Richtlinie (EU) 2026/470, begrenzt, was ein berichtspflichtiges Unternehmen von Wertschöpfungspartnern mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten verlangen darf: nicht mehr, als der Voluntary Standard vorsieht. Diese Grenze gilt aber nur für Anfragen im Rahmen der CSRD-Berichtspflicht – nicht für Bankanfragen, nicht für sonstige vertragliche Anforderungen und nicht für Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Am 31. Juli 2026 war der Cap zudem noch nicht in Kraft; die Anwendbarkeit ist ab dem Geschäftsjahr 2027 vorgesehen.

Können wir den VSME-Bericht selbst mit Excel oder einer Software erstellen?

Ja. Die Erstellung eines VSME-Berichts ist an keinen Berufsstand gebunden, und für einen freiwilligen Bericht besteht keine Prüfungspflicht. Der Unterschied zu einem Berufsträger liegt an zwei Stellen: bei der Plausibilisierung der Angaben gegen die Zahlen des Jahresabschlusses und darin, dass nur ein Wirtschaftsprüfer einen Erstellungsvermerk oder ein Prüfungsurteil erteilen kann. Wenn Ihr Adressat keine Bescheinigung verlangt, ist die Eigenerstellung eine sachgerechte Lösung.

Was kostet ein VSME-Bericht?

Belastbare Marktpreise sind öffentlich nicht verfügbar, und im Umlauf befindliche Aufwandsangaben stammen aus Anbieterwerbung und sind nicht überprüfbar. Der Aufwand hängt an zwei Größen: ob Energie-, Emissions- und Personaldaten bereits strukturiert vorliegen, und ob nur das Basismodul mit den 11 Angaben B1 bis B11 oder zusätzlich das Comprehensive-Modul mit den Angaben C1 bis C9 berichtet wird. Wir nennen den Aufwand nach einer kurzen Bestandsaufnahme für einen abgegrenzten Umfang.

Ist der VSME durch das Omnibus-Paket abgeschafft worden?

Nein. Das Omnibus-Paket hat den Kreis der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen verengt, den freiwilligen Standard aber nicht aufgehoben: Richtlinie (EU) 2026/470 verpflichtet die Kommission zu einem freiwilligen Berichtsstandard, den sie am 3. Juli 2026 angenommen hat. Bis zu dessen Veröffentlichung im Amtsblatt bleibt der VSME nach der Empfehlung (EU) 2025/1710 der anwendbare Rahmen.

Wenn der VSME nicht genügt

Der freiwillige Standard deckt die meisten Anfragen im Mittelstand ab. Diese Seiten betreffen die Fälle, in denen mehr nötig ist.

Fachlich verantwortlich: Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer. Qualifikation und Kammerzugehörigkeit.

Bringen Sie den Fragebogen mit

Im Erstgespräch klären wir in fünfundzwanzig Minuten: Wer verlangt die Daten, und darf er das? Welche Angaben liegen bei Ihnen schon vor? Und welche Stufe verlangt Ihr Anlass? Danach erhalten Sie eine Preiseinschätzung für den vereinbarten Umfang.

Erstgespräch buchen

justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Verschwiegenheit nach § 43 WPO auch im Erstgespräch · kostenfrei und unverbindlich