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Aus der Prüfungspraxis. Für den eigenen Bericht.

Schulungen zu VSME, CSRD und ESRS – für das Team, das den Bericht am Ende selbst schreibt

Der Fragebogen liegt auf dem Tisch, das Rückmeldedatum steht fest, und im Haus kann ihn niemand beantworten. Wer heute schult, tut das nicht wegen einer Frist, sondern weil Banken und Kunden die Daten bereits abfragen. Vier Formate, geschnitten nach Rolle statt nach Unternehmensgröße.

Oder direkt Erstgespräch buchen

  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
  • Berufspflicht zur Fortbildung nach § 43 Abs. 2 WPO, der Maßstab stammt aus der Prüfungspraxis
  • Jede Angabe im Schulungsmaterial mit Fundstelle und Stand-Datum

Mitgliedschaften · Lehraufträge · Fachveröffentlichungen

Empfehlung (EU) 2025/1710 · Richtlinie (EU) 2026/470 · § 100 Abs. 5 AktG

Vier Formate, vier Rollen

Der häufigste Fehler ist, Geschäftsführung, Fachteam und Einkauf in denselben Raum zu setzen. Sie brauchen unterschiedliche Tiefe, unterschiedliche Ergebnisse – und zwei von ihnen kaum den Rechtsstand.

Vier Formate, vier Rollen
AusgangsfrageWomit die Teilnehmenden in den Raum kommenKompaktformat LeitungBetrifft uns das, und wofür hafte ich?Vertiefung ESRSWelche Angabe müssen wir wie erheben?Werkstatt WesentlichkeitWorüber müssen wir überhaupt berichten?Werkstatt VSMEWie beantworten wir die Anfrage unseres Kunden?
FormatUmfang des angebotenen FormatsKompaktformat LeitungHalbtagVertiefung ESRSTagWerkstatt WesentlichkeitEin bis zwei Tage, WerkstattformatWerkstatt VSMEHalbtag
Behandelter RechtsstandKompaktformat LeitungDer am Schulungstag geltende Stand, offene Verfahren ausdrücklich als offen gekennzeichnetVertiefung ESRSESRS in der verabschiedeten Fassung, mit Kennzeichnung dessen, was noch nicht im Amtsblatt stehtWerkstatt WesentlichkeitESRS-Systematik der doppelten WesentlichkeitWerkstatt VSMEEmpfehlung (EU) 2025/1710, Basismodul B1 bis B11 und Comprehensive-Modul C1 bis C9
Value-Chain-Cap wird behandeltArtikel 29ca der BilanzrichtlinieKompaktformat LeitungJaVertiefung ESRSJaWerkstatt WesentlichkeitNeinWerkstatt VSMEJa
Eigene Daten werden im Format bearbeitetKompaktformat LeitungNeinVertiefung ESRSIn Übungen, mit BeispieldatenWerkstatt WesentlichkeitJa, an Ihren eigenen Themen und StakeholdernWerkstatt VSMEJa, an der konkret vorliegenden Kundenanfrage
Ergebnis in der Hand der TeilnehmendenKompaktformat LeitungEine Entscheidungsgrundlage: berichten wir, ab wann, und wer verantwortet esVertiefung ESRSEine Zuordnung von Angabe zu Datenquelle und verantwortlicher StelleWerkstatt WesentlichkeitEine eigene, vorläufige WesentlichkeitsmatrixWerkstatt VSMEEin Entwurf der Antwort an den anfragenden Kunden
Setzt Vorkenntnisse vorausKompaktformat LeitungNeinVertiefung ESRSJaWerkstatt WesentlichkeitJaWerkstatt VSMENein

Woran Sie merken, dass Ihrem Team das Fachwissen fehlt

Schulungsbedarf zeigt sich selten als Frage nach einer Schulung, sondern daran, dass eine Anfrage von außen liegen bleibt – weil im Haus niemand über sie entscheiden kann.

Woran Sie merken, dass Ihrem Team das Fachwissen fehlt
Wichtig: Ihre Bank fragt ESG-Daten im Kreditprozess abKein Wahlrecht – die Abfrage kommt aus der BankenaufsichtNach den EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) beziehen Kreditinstitute Nachhaltigkeitsrisiken ab 2026 systematisch in Risikomanagement und Kreditprozesse ein. Die Anfrage der Bank ist damit nicht verhandelbar und fällt auch nicht unter den Value-Chain-Cap
Ein Großkunde verlangt NachhaltigkeitsangabenPrüfen, ob der Value-Chain-Cap greiftArtikel 29ca der Bilanzrichtlinie, eingefügt durch Richtlinie (EU) 2026/470, begrenzt Anfragen aus der CSRD-Berichtspflicht des Anfragenden auf Wertschöpfungspartner mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten, vorgesehen ab Geschäftsjahr 2027. Nicht erfasst: Bankanfragen und Sorgfaltspflichten nach dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichtengesetz
Sie wollen freiwillig nach VSME berichtenEmpfehlung (EU) 2025/1710, keine PflichtDer VSME ist als Anhang zu einer Kommissionsempfehlung vom 30.07.2025 veröffentlicht. Rechtlich folgt daraus weder eine Berichts- noch eine Prüfungspflicht. Das Basismodul umfasst die Angaben B1 bis B11, das darauf aufbauende Comprehensive-Modul die Angaben C1 bis C9
Wichtig: Ihr Aufsichtsrat soll den Bericht beurteilenGesetzlich ist dafür kein Sachverstand vorgeschrieben§ 100 Abs. 5 AktG verlangt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB Sachverstand in Rechnungslegung und in Abschlussprüfung. Die Nach­haltig­keits­bericht­erstattung nennt die Vorschrift nicht, solange das deutsche Umsetzungsgesetz aussteht
Sie fragen sich, auf welchen ESRS Sie schulen sollenRevidierte Fassung verabschiedet, noch nicht im AmtsblattDie revidierten ESRS sind am 03.07.2026 als delegierter Rechtsakt verabschiedet, am 31.07.2026 aber nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Wir schulen auf dem verabschiedeten Stand und kennzeichnen, was sich noch ändern kann
Im Haus wird über die Wesentlichkeit gestrittenDie Analyse steht am Anfang, nicht am EndeWelche Angaben ein Bericht überhaupt enthalten muss, entscheidet sich in der Wesent­lichkeits­analyse. Wer sie überspringt, erhebt Daten, die niemand braucht, und übersieht die, auf die es ankommt

Was Warten kostet

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht – terminiert wird von außen. Der Preis des Wartens ist die unbeantwortete Anfrage: Der Fragebogen der Bank oder des Kunden hat ein Rückmeldedatum, und es richtet sich nicht nach dem Schulungskalender.

Was Sie buchen

Jedes Format wird vorher an Ihrer Branche, Ihrer Ausgangslage und der Anfrage ausgerichtet, die bei Ihnen tatsächlich auf dem Tisch liegt.

Vor der Schulung

  • Vorgespräch zu Ausgangslage, Rolle der Teilnehmenden und dem konkreten Anlass
  • Sichtung der bei Ihnen vorliegenden Anfragen – Bank, Kunde, Konzernmutter – als Grundlage der Beispiele
  • Abstimmung, welche Angaben im Haus schon erhoben werden und welche fehlen
  • Festlegung des Ergebnisses, das die Teilnehmenden am Ende in der Hand halten sollen

In der Schulung

  • Rechtsstand mit Fundstelle und Stand-Datum, einschließlich der Punkte, die am Schulungstag offen sind
  • Abgrenzung von VSME, ESRS und den Anforderungen, die aus Bank- und Kundenanfragen kommen
  • Doppelte Wesentlichkeit: Vorgehen, Beteiligte, typische Fehlerquellen
  • Übungen an Ihren eigenen Themen statt an einem Musterunternehmen
  • Was ein Prüfer später sehen will: Herkunft, Nachvollziehbarkeit und Nachweis einer Angabe

Nach der Schulung

  • Unterlagen mit sämtlichen Fundstellen, verwendbar als Nachschlagewerk im Haus
  • Teilnahmebestätigung für jede teilnehmende Person
  • Offene Fragen, die im Raum nicht abschließend beantwortet werden konnten, schriftlich nachgereicht

Schulungsunterlagen, das erarbeitete Ergebnis und der offene Rest

  • Schulungsunterlagen mit Fundstelle zu jeder Angabe und einem sichtbaren Stand-Datum
  • Das im Format erarbeitete Ergebnis – Entscheidungsgrundlage, Datenzuordnung, Wesentlichkeitsmatrix oder Antwortentwurf
  • Eine Liste der Punkte, die am Schulungstag rechtlich offen waren, mit dem jeweiligen Verfahrensstand
  • Teilnahmebestätigungen

Warum justReporting

Warum Sie bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schulen sollten

  • Geschult wird entlang der Frage, die später ein Prüfer stellt

    Der Unterschied zwischen einer Angabe, die gut aussieht, und einer, die einer Prüfung standhält, ist ihre Herkunft. Wer die Frage vorher kennt, erhebt von Anfang an anders.

  • Im Workshop arbeitet Ihr Team, nicht wir

    Wird an Ihren eigenen Daten gearbeitet, führen Ihre Leute die Feder. Das dauert länger und verkauft sich schlechter – trägt aber später die Prüfung.

  • Wenn kein Format passt, sagen wir das

    Manche Anfragen sind keine Schulungsfrage, sondern eine Erhebungs- oder Rechtsfrage. Dann nennen wir das im Erstgespräch und bieten kein Format an.

Im Raum Düsseldorf und Köln ansässig, inhouse und remote deutschlandweit.

Häufige Fragen zu Schulungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist der VSME-Standard?

Der VSME ist der Anhang zur Empfehlung (EU) 2025/1710 der Europäischen Kommission vom 30.07.2025. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und ist rechtlich eine Empfehlung: Aus ihm folgt weder eine Berichts- noch eine Prüfungspflicht. Aufgebaut ist er in zwei Modulen – einem Basismodul mit den Angaben B1 bis B11 und einem darauf aufbauenden Comprehensive-Modul mit den Angaben C1 bis C9.

Muss unser Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geschult werden?

Eine gesetzliche Pflicht dazu bestand am 31.07.2026 nicht. § 100 Abs. 5 AktG verlangt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB, dass mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nennt die Vorschrift nicht – das würde erst das deutsche Umsetzungsgesetz ändern, das nicht in Kraft ist.

Muss ich Nachhaltigkeitsdaten liefern, wenn mein Kunde sie verlangt?

Das hängt davon ab, woraus die Anfrage kommt. Artikel 29ca der Bilanzrichtlinie, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2026/470, begrenzt Anfragen, die aus der CSRD-Berichtspflicht des anfragenden Unternehmens stammen, auf Wertschöpfungspartner mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten; die Anwendbarkeit ist ab dem Geschäftsjahr 2027 vorgesehen. Nicht erfasst sind aufsichtsrechtlich veranlasste Anfragen von Banken und Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die erste Frage in der Schulung lautet deshalb immer: Wer fragt, und warum?

Wie lange dauert eine CSRD-Schulung?

Wir bieten vier Formate an: ein Kompaktformat für die Leitungsebene über einen halben Tag, eine ESRS-Vertiefung für das Fachteam über einen Tag, eine Werkstatt zur Wesentlichkeitsanalyse über ein bis zwei Tage und eine VSME-Werkstatt für den Mittelstand über einen halben Tag. Welches Format trägt, entscheidet nicht die Unternehmensgröße, sondern die Rolle der Teilnehmenden.

Was ist die doppelte Wesentlichkeit?

Sie ist das Auswahlverfahren, mit dem sich entscheidet, worüber ein Unternehmen nach den ESRS überhaupt berichtet. Betrachtet werden zwei Richtungen: die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen selbst. Ein Thema, das in einer der beiden Richtungen wesentlich ist, gehört in den Bericht. Wer diesen Schritt überspringt, erhebt Daten ohne Anlass und übersieht zugleich die berichtspflichtigen Themen.

Können Sie inhouse schulen?

Ja. Alle vier Formate werden bei Ihnen im Haus oder remote durchgeführt und vorher an Ihrer Branche, Ihrer Ausgangslage und den bei Ihnen konkret vorliegenden Anfragen ausgerichtet. Die Beispiele stammen dann aus Ihrem Geschäft und nicht aus einem Musterunternehmen – das ist der Grund, warum vor jedem Format ein Vorgespräch steht.

Dürfen Sie uns schulen, wenn Sie auch unser Abschlussprüfer sind?

Das ist im Einzelfall vor der Beauftragung zu klären. § 319 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a HGB schließt als Abschlussprüfer aus, wer über die Prüfungstätigkeit hinaus bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt hat, sofern diese Tätigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Die Vermittlung von Fachwissen ist etwas anderes als das Erstellen von Angaben; entscheidend ist deshalb, wie weit ein Format an konkreten Zahlen des Hauses arbeitet.

Stellen Sie ein Zertifikat aus?

Wir stellen eine Teilnahmebestätigung aus. Sie belegt die Teilnahme an einem benannten Format zu einem benannten Datum mit benannten Inhalten. Eine Qualifikation mit eigener Rechtswirkung ist damit nicht verbunden – eine solche gibt es für die Nachhaltigkeitsberichterstattung außerhalb der berufsrechtlichen Zulassungswege auch nicht.

Wenn die Schulung nicht das Richtige ist

Nicht jede Lage braucht ein Schulungsformat. Diese Seiten beantworten die Fragen, die in Vorgesprächen am häufigsten dahinterstecken.

  • VSME-Bericht erstellen

    Wenn eine Kundenanfrage vorliegt und der Bericht selbst das Ziel ist – Basis- und Comprehensive-Modul.

  • CSRD-Beratung

    Wenn das Team die Umsetzung nicht allein tragen soll, sondern Begleitung über den ganzen Berichtszyklus braucht.

  • Nachhaltigkeitsmanagement auf Zeit

    Wenn nicht Wissen fehlt, sondern die Person, die die Rolle im Berichtszyklus ausfüllt.

Fachlich verantwortlich: Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer. Qualifikation und Kammerzugehörigkeit.

Format im Vorgespräch festlegen

Im Erstgespräch klären wir, wer geschult werden soll, welche Anfrage auf dem Tisch liegt und welches der vier Formate darauf antwortet. Danach erhalten Sie eine Preiseinschätzung für den vereinbarten Umfang. Passt kein Format, sagen wir das.

Erstgespräch vereinbaren

Kostenfrei und unverbindlich. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, § 43 WPO.